Rechtsprechung
RG, 22.10.1938 - VI 124/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird ein Anspruch aus § 833 BGB. gegen den Ehemann als Halter eines Zuchtbullen dadurch ausgeschlossen, daß der Ehemann Generalbevollmächtigter seiner Ehefrau ist und diese als Unternehmerin des landwirtschaftlichen Betriebes, in dem das Tier untergebracht ist, im Verfahren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 341
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
- BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts war stets davon ausgegangen, daß die durch einen Betriebsunfall Betroffenen in der Verfolgung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen andere Unternehmer grundsätzlich nicht beschränkt sind (RGZ 82, 110; 92, 296; 93, 321, 111, 159; 136, 346; 158, 341). - BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56 Daß die Vorschrift des § 899 RVO sinngemäß die Identität des Betriebes voraussetzt, dem sowohl der Verletzte als auch der Repräsentant oder Aufseher angehören müssen, ergibt sich im übrigen auch aus den in enger Wechselbeziehung zu ihr stehenden Bestimmungen der §§ 903 ff RVO (vgl. RGZ 136, 345, 350 ff; 158, 341, 343).